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Unsere
Leistungen
Private
Vermögensabsicherung > Haftpflicht-Versicherungen
Die
Haftpflicht-Versicherungen
für den verursachten Schaden geradestehen!
"Wer
vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,
die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." (§ 823,
Satz 1 BGB).
Schützen
Sie sich gegen die finanziellen Folgen eines Schadenfalles durch
einen geeigneten Versicherungsvertrag.
Leichtsinn,
Vergesslichkeit oder einfach nur mangelnde Vorsicht es gibt
viele Gründe, warum Dritten ein Schaden zugefügt werden
kann. Wenn ein - auch ungewolltes - Verschulden vorliegt, haften
Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
Das
kann Sie sehr teuer zu stehen kommen und ggfs. Ihre finanzielle
Existenz gefährden. Aus diesem Grunde sollte Jeder, insbesondere
aber eine Familie mit Kindern einen derartigen Vertrag besitzen.
Aufgabe
und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung
Die
Haftpflichtversicherung stellt Sie und jede mitversicherte Person
von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Ihre Versicherung
prüft, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung
tatsächlich gegeben ist. Danach erfolgt die finanzielle Wiedergutmachung
oder auch die Abwehr des unberechtigten Anspruches - notfalls auch
auf dem Wege der Klage. Insofern besteht für Sie gleichzeitig
eine Rechtsschutzfunktion.
Welche
Schäden sind ausgeschlossen?
Auch
eine Haftpflichtversicherung kommt nicht für jeden Schaden
auf. In jeder Haftpflichtversicherung gibt es Ausschlüsse,
die teilweise jedoch durch indviduelle Deckungskonzepte
wieder eingefügt werden können. Daher ist es von besonderer
Wichtigkeit, sich kompetent und umfassend beraten
zu lassen.
Gerne
sind wir Ihnen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes
behilflich!
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