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Unsere
Leistungen
Altersversorgung
und mehr > Arbeitskraftabsicherung
Die
Berufsunfähigkeits-Versicherung
ein
wichtiger Baustein für alle Berufstätigen!
Mehr
als 200.000 Deutsche werden jährlich zum Frührentner!
Davon ist jeder 5. Arbeitnehmer betroffen. Diese erhalten eine Lohnfortzahlung
durch den Arbeitgeber, die in aller Regel auf 6 Wochen befristet
ist.
Danach
setzt das Krankengeld ein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das
Tagegeld max. 18 Monate lang. Und was passiert dann?
Von
der gesetzlichen Rente können gerade junge Beitragszahler nicht
mehr viel erwarten. Denn mit der letzten Rentenreform wurde die
Berufsunfähigkeitsrente für alle vor dem 02.01.1962 Geborenen
komplett gestrichen. Seit diesem Zeitpunkt besteht lediglich noch
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Oftmals
wird durch Versicherungsberater eine Unfallversicherung durch Deckung
der Versorgungslücke empfohlen. Diese kostet zwar weniger,
ist allenfalls jedoch für diejenigen sinnvoll, die keinen Beruf
ausüben: Kinder, Hausfrauen oder Studenten etc.
Für
alle Berufstätigen ist diese Absicherung jedoch mehr als unzureichend.
Denn wie die Bezeichnung bereits klar darstellt, leistet ein solcher
Vertrag nur bei "Unfall". Statistisch gesehen ist die
Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit infolge Unfall Berufsunfähig
mit ca. 3 % jedoch äußerst gering:
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Krankheiten
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Männer
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Frauen
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Skelett/Muskeln/Bindegewebe
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18,4
%
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17,8
%
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Kreislaufsystem
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14,7
%
|
6,3
%
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Verdauungssystem/Stoffwechsel
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5,1
%
|
3,4
%
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Atmungsorgane
|
3,0
%
|
2,0
%
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Neubildungen
|
13,5
%
|
15,6
%
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Urogenitalsystem
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1,0
%
|
0,9
%
|
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Psyche
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27,6
%
|
38,4
%
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Nervensystem
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5,9
%
|
6,9
%
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Sonstige
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10,8
%
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8,7
%
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Quelle:
Statistik der Deutsche Rentenversicherung Bund (2005)
Handeln
Sie jetzt...
Eine
Berufsunfähigkeit kann Jeden treffen. Jedermann ist durch vielfältige
Risiken im Beruf, beim Sport oder in der Freizeit und eine Fülle
von Krankheiten tagtäglich bedroht.
Die
vertragliche Leistung in Form einer Rentenzahlung wird erbracht,
wenn Sie mindestens 25 % (bzw. 50 % - je nach Vertragsgestaltung)
außerstande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.
Eine
Alternative zur Berufsunfähigkeits-Versicherung stellt die
Grundfähigkeiten-Versicherung dar. Diese Vertragsform
orientiert sich nicht am Eintritt einer Berufsunfähigkeit,
sondern versichert explizit einen Katalog von möglichen Ereignissen:
Fähigkeitenkatalog
A
(mindestens 1 der nachfolgenden Fähigkeiten muss verloren gegangen
sein)
Sehen
Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D. h., die Restsehfähigkeit
je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit
betragen.
Sprechen
Sie können nicht sprechen. D. h., Sie sind nicht fähig,
irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen
Person zu orientieren
Hände Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand
fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu
bedienen.
Oder:
Fähigkeitenkatalog
B
(mindestens 3 der nachfolgenden Fähigkeiten müssen verloren
gegangen sein)
Hören
Sie können nicht hören. D. h., Sie sind nicht fähig,
irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen
Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen
oder setzen zu müssen.
Treppen steigen
Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen,
ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer
festzuhalten.
Knien oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken,
um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann
wieder aufzurichten.
Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne
Armlehnen zu sitzen.
Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich
abzustützen.
Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig,
eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf
die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen
zu können, kommt es nicht an-
Heben und Tragen
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig,
einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit
zu tragen.
Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist
für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich;
sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser
nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben
oder Ihnen entzogen worden sein.
Ein
solcher Vertrag kann im individuellen Falle interessanter sein und
bietet in aller Regel einen niedrigeren Beitragsaufwand.
Gerne
sind wir Ihnen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes
behilflich, sprechen Sie uns an!
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