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Die Berufsunfähigkeits-Versicherung
…ein wichtiger Baustein für alle Berufstätigen!

Mehr als 200.000 Deutsche werden jährlich zum Frührentner! Davon ist jeder 5. Arbeitnehmer betroffen. Diese erhalten eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, die in aller Regel auf 6 Wochen befristet ist.

Danach setzt das Krankengeld ein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Tagegeld max. 18 Monate lang. Und was passiert dann?

Von der gesetzlichen Rente können gerade junge Beitragszahler nicht mehr viel erwarten. Denn mit der letzten Rentenreform wurde die Berufsunfähigkeitsrente für alle vor dem 02.01.1962 Geborenen komplett gestrichen. Seit diesem Zeitpunkt besteht lediglich noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Oftmals wird durch Versicherungsberater eine Unfallversicherung durch Deckung der Versorgungslücke empfohlen. Diese kostet zwar weniger, ist allenfalls jedoch für diejenigen sinnvoll, die keinen Beruf ausüben: Kinder, Hausfrauen oder Studenten etc.

Für alle Berufstätigen ist diese Absicherung jedoch mehr als unzureichend. Denn wie die Bezeichnung bereits klar darstellt, leistet ein solcher Vertrag nur bei "Unfall". Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit infolge Unfall Berufsunfähig mit ca. 3 % jedoch äußerst gering:

Krankheiten

Männer

Frauen

Skelett/Muskeln/Bindegewebe

18,4 %

17,8 %

Kreislaufsystem

14,7 %

6,3 %

Verdauungssystem/Stoffwechsel

5,1 %

3,4 %

Atmungsorgane

3,0 %

2,0 %

Neubildungen

13,5 %

15,6 %

Urogenitalsystem

1,0 %

0,9 %

Psyche

27,6 %

38,4 %

Nervensystem

5,9 %

6,9 %

Sonstige

10,8 %

8,7 %

Quelle: Statistik der Deutsche Rentenversicherung Bund (2005)

Handeln Sie jetzt...

Eine Berufsunfähigkeit kann Jeden treffen. Jedermann ist durch vielfältige Risiken im Beruf, beim Sport oder in der Freizeit und eine Fülle von Krankheiten tagtäglich bedroht.

Die vertragliche Leistung in Form einer Rentenzahlung wird erbracht, wenn Sie mindestens 25 % (bzw. 50 % - je nach Vertragsgestaltung) außerstande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

Eine Alternative zur Berufsunfähigkeits-Versicherung stellt die Grundfähigkeiten-Versicherung dar. Diese Vertragsform orientiert sich nicht am Eintritt einer Berufsunfähigkeit, sondern versichert explizit einen Katalog von möglichen Ereignissen:

Fähigkeitenkatalog A
(mindestens 1 der nachfolgenden Fähigkeiten muss verloren gegangen sein)

Sehen
Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D. h., die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sprechen
Sie können nicht sprechen. D. h., Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

Orientieren
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren
Hände Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Oder:

Fähigkeitenkatalog B
(mindestens 3 der nachfolgenden Fähigkeiten müssen verloren gegangen sein)

Hören
Sie können nicht hören. D. h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.

Gehen
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.

Treppen steigen
Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten.

Knien oder Bücken
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.

Sitzen
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.

Stehen
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.

Greifen
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.

Arme bewegen
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an-

Heben und Tragen

Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.

Auto fahren
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.

Ein solcher Vertrag kann im individuellen Falle interessanter sein und bietet in aller Regel einen niedrigeren Beitragsaufwand.

Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes behilflich, sprechen Sie uns an!


 

 

 

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