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Vermögensabsicherung > Bauherren-Versicherungen
Die
Bauherren-Versicherungen
richtig
abgesichert an den Start gehen!
Als
Bauherr benötigen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung.
Denn als Bauherr sind Sie nicht von den eigenen Sorgfaltspflichten
befreit und können wegen Verletzung verschiedenster Pflichten
sehr schnell in Anspruch genommen werden - auch dann, wenn Sie den
Auftrag komplett an eine Firma vergeben haben. Hierzu zählt
unter anderem die Verkehrssicherungs- und Überwachungspflicht,
aber auch die Verpflichtung, mögliche Gefahren zu erkennen,
abzusichern und zu beseitigen.
Nach
welchen Gesichtspunkten haftet der Bauherr?
Im
Allgemeinen haftet der Bauherr wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
die die Rechtsprechung aus § 823 BGB entwickelt hat. Der Geschädigte
muss den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Tun oder
Unterlassen, der Schädigung und auch das Verschulden des Bauherrn
nachweisen. Von den Gerichten werden immer höhere Anforderungen
an die Aufmerksamkeit und Fähigkeit des Bauherrn gestellt.
Dies, aber auch die wiederkehrenden Hinweise der Gerichte, der Bauherr
müsse für die Beseitigung festgestellter, gefahrbringender
Umstände Sorge tragen und eventuellen Zweifeln nachgehen, zeigt
die Notwendigkeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Bauen
in eigener Regie
Wenn
Sie in eigener Regie bauen, wächst Ihr Risiko erheblich. Sie
haben dann rechtlich den Status eines "Unternehmers" und
werden dann auch entsprechend behandelt. Sollte es zu einem Schadensfall
kommen, zahlt zunächst die Berufsgenossenschaft. Sie hat allerdings
ein Rückgriffsrecht auf den Bauherrn.
Gerne
sind wir Ihnen bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes
behilflich, sprechen Sie uns an!
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